Katastervermessung

Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wir Ihr kompetenter Partner in allen Fragen des Vermessungswesens. Als beliehene Freiberufler verstehen wir uns als ganzheitlicher Dienstleister rund um das Grundstück.
Wir sind ein Teil der Vermessungsverwaltung von Baden-Württemberg und unterliegen der staatlichen Aufsicht. Dies gilt auch für die Kosten der Katastervermessung, die ausschließlich nach der Gebührenordnung des Landes ermittelt und berechnet werden.
Katastervermessungen sind hoheitliche Vermessungen, die nur von den Katasterbehörden oder öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt werden dürfen.

    • Grenzfeststellungen

      Überprüfen und Wiederherstellen von Grenzpunkten auf Basis des amtlichen Katasternachweises

    • Baurechtliche Beratung zu Teilungen

      Beratung bei der Teilung eines Grundstücks zwecks optimaler Bebauung

    • Teilungsvermessungen Liegenschaftsvermessung zur Bildung neuer Flurstücke

      (Zerlegungen und Verschmelzungen)

    • Gebäudeaufnahmen

      Aufnahme von Gebäuden für das Liegenschaftskataster

    • Vermessung langgestreckter Anlagen

      Schlussvermessung von Straßen, Gewässern und Bahnanlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters