Baulanderschließung

Wir haben uns auf die Kommunalberatung hinsichtlich der Neuordnung von Grund und Boden spezialisiert.

Hierbei geht es insbesondere um die Frage, welches Bodenordnungsinstrument oder welche Strategie zur Ausweisung von Bauland unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen zur Anwendung kommen soll.

Ein wichtiges Kriterium wird stets die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens sein, da die Ausweisung von Bauland (egal ob Wohnbau- oder Gewerbeflächen) kein Zuschussgeschäft für die Kommune sein sollte.

Aufgrund der langjährigen Betreuung zahlreicher Kommunen in der Region, sowie eigener Dozenten- und Lehrtätigkeit auf diesem Gebiet, verfügen wir über die erforderlichen Kenntnisse, auch in rechtlicher Hinsicht, sowie über eine enorme Erfahrung. Auch bei der rechtlichen Umsetzung der Bodenordnungsverfahren (Vorbereitung und Durchführung von Informationsterminen, Fertigung der Beratungsvorlagen und Bekanntmachungen, Terminüberwachungen etc.) wird Ihre Verwaltung intensiv betreut und unterstützt.

    • Gesetzliches Baulandumlegungsverfahren

      Durchführung und Betreuung von gesetzlichen Baulandumlegungen gemäß §§ 45 – 79 BauGB

    • Sanierungsumlegung

      Durchführung von gesetzlichen Baulandumlegungsverfahren in Verbindung mit städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen gem. §§ 136 ff BauGB

    • Vereinfachte Umlegung

      Durchführung und Betreuung von vereinfachten Umlegungsverfahren gemäß §§ 80 – 84 BauGB

    • Freiwillige Baulandumlegungsverfahren

      Betreuung und Koordination von Bodenordnungsverfahren, bei denen die Neuordnung von Grund und Boden auf privatrechtlicher Basis (vertragliche Vereinbarungen) erfolgt.

    • Vereinbarte amtliche Umlegung

      Kombination des gesetzlichen Baulandumlegungsverfahrens mit einem städtebaulichen Vertrag.

    • Bebauungspläne / Flächennutzungspläne

      Fertigung des zeichnerischen Teils.