Lagepläne

Unsere Spezialisten unterstützen Sie bei der baurechtlichen Beratung Ihres Bauvorhabens. Wir fertigen für Sie den Sachverständigenlageplan zum Baugesuch, sowohl im Genehmigungsverfahren (§ 2 LBOVVO), als auch im Kenntnisgabeverfahren (§ 1 LBOVVO).

    • Baurechtliche Beratung

      Beratung der planungsrechtlich zulässigen, optimalen Nutzung Ihres Baugrundstücks.

    • Sachverständigenlageplan zum Bauantrag

      Der Lageplan zum Bauantrag ist nach den gesetzlichen Bestimmungen des öffentlichen Baurechts in Baden-Württemberg einer der zentralen Bestandteile jedes Bauantrags. Ein qualifizierter Lageplan darf daher nur von Sachverständigen gemäß § 5 LBOVVO gefertigt werden. Wir als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind zur Fertigung von Sachverständigenlageplänen befugt.

    • Katasterauszüge

      Auszüge aus dem Liegenschaftskataster als Plan oder Datei.

    • Bestands-, Übersichts- und Sonderpläne

      als Ergebnis vorangegangener Vermessungen und nach Ihren Anforderungen